Der Sport – die Ausbildung

Wir als Verein bilden nicht aus! Allerdings muss der frisch gebackene Freiflieger, also der Pilot mit einem A-Schein, nun seine Fähigkeit verbessern und das geht nur mit Hilfe von anderen guten Piloten. Davon haben wir so einige im Verein und die geben ihr Wissen gerne weiter.

Wie werde ich überhaupt Gleitschirmpilot?
Zunächst musst du einen Grundkurs absolvieren, der dir die theoretischen Grundkenntnisse (mind. 5 h) in Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen gibt. Dann kommen noch Start-, Steuer- und Laufübungen im flachen Gelände nach Ermessen eines Fluglehrers und anschließend mindestens 20 Alleinflüge mit einem Höhenunterschied von 40 – 100 Meter und Flugübungen gemäß Lehrplan unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers dazu.

Danach befindest du dich in der Ausbildung zum Höhenflugausweis.
Diese beinhaltet die Theorieausbildung und mindestens 10 Höhenflüge als Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und Flugübungen (Ausrüstungskenntnisse, Flugplanung, Start, Abflug, Geradeausflug, Kurvenflug, Fliegen gemäß Flugplanung, Landeeinteilung, Landung, verschiedene Flugmanöver). Die Prüfung wird in der Flugschule also intern durchgeführt. Geprüft wird in Theorie und Praxis.

Nun bist du in der letzten Stufe der Ausbildung zum Freiflieger. Die Ausbildung zur  A-Lizenz. Diese umfasst die Theorieausbildung von 20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Dann kommt die Praxis von mindestens 40 Höhenflügen als Alleinflüge, davon mindestens 25  unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und höchstens 15 im Flugauftrag mit Höhenflugausweis. Die Höhenflugausbildung kann wahlweise mit Hangstart oder Windenschleppstart erfolgen. Beim Hangstart müssen mindestens 10 Höhenflüge einen Höhenunterschied von mehr als 500 Meter aufweisen. Die Praxis- und Theorieprüfung erfolgt durch einen unabhängigen Prüfer des DHV.

Sind alle o. g. Teile erfolgreich abgeschlossen, bist du ein A-Schein-Pilot, der berechtigt ist, frei mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge) zu fliegen. In Verbindung mit der IPPI- Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.

Die weiteren Flugscheine sind:

  • B-Schein
  • Tandemschein
  • Flugassistent
  • Fluglehrer