Funkfrequenz für Notfälle: PMR Kanal 4 Subkanal 32 (446.04375, CTCSS 203,5)

Auf der JHV 2023 wurde beschlossen, eine Funkfrequenz festzulegen, um anwesende Piloten über einen angeforderten Rettungseinsatz zu informieren. Es besteht jedoch keine Pflicht, ein Funkgerät mitzuführen – das Abhören der Frequenz ist freiwillig. Diese Frequenz dient nicht (!) dem Austausch untereinander. PMR Kanal 4 Subkanal 32 (446.04375, CTCSS 203,5)